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- Richtlinien
- Informationen für Lieferanten von Zespri
- Zespris Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für Lieferanten
- Zespris Richtlinie über Interessenkonflikte für Lieferanten
- Zespris Richtlinie über Geschenke, Vergünstigungen und Bewirtungen für Lieferanten
- Zespris Erwartungen an Lieferanten bezüglich des Datenschutzes
- Zespris Richtlinie bezüglich Informationssysteme, -ausrüstung und deren Sicherheit für Lieferanten
- Fragen oder Bedenken
Richtlinien
Zespris Verhaltenskodex dient uns als Anleitung, das Richtige zu tun. Wir sind verpflichtet, unser Geschäft auf rechtlich und ethisch einwandfreie Weise zu führen, ganz gleich, in welchem Land wir tätig sind. Unser Verhaltenskodex untermauert unsere Verpflichtung, bei unserer Geschäftstätigkeit das Richtige zu tun, wenn wir vor schwierigen Entscheidungen stehen. Unser Verhaltenskodex beruht auf Grundsätzen und dient uns als Anleitung, die richtigen Entscheidungen zu treffen, die sich auf unsere Werte und Verpflichtungen stützen. Unser Verhaltenskodex behandelt wichtige Bereiche wie etwa die gesetzes- und vorschriftenkonforme Geschäftsabwicklung, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, unseren Umgang mit Kunden und Mitbewerbern, unsere Verpflichtung zu Lebensmittelsicherheit und den Schutz des Gesellschaftsvermögens. Jeder Abschnitt beinhaltet Grundprinzipien und Erwartungen und gibt Empfehlungen zu weiterführenden Informationen.
Zespris Verhaltenskodex
Zespris Allgemeiner Verhaltenskodex für Lieferanten
Zespris Allgemeiner Verhaltenskodex für Kunden
ZESPRI-ANFORDERUNGEN AN VERPACKUNGEN, MIT DENEN VERBRAUCHER IN BERÜHRUNG KOMMEN
Dieses Dokument enthält die Anforderungen für Marktverpackungen, die für Auslagen und Verkaufsstellen für Zespri-Kiwis verwendet werden, mit denen der Verbraucher in Berührung kommt und bei denen die Produkte aus ihrer Transportverpackung entnommen und in einer lokalen Verpackung neu verpackt wurden.
Zespri-Anforderungen an Verpackungen, mit denen Verbraucher in Berührung kommen
Informationen für Lieferanten von Zespri
LIEFERANTEN, DIENSTLEISTER, AUFTRAGNEHMER UND BERATER
Uns ist bewusst, dass unsere Lieferanten eine wichtige Rolle spielen, denn sie helfen uns dabei, konstant ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen zu liefern. Auf dieser Seite haben wir wichtige Richtlinien, Bedingungen und andere nützliche Informationen bereitgestellt. Diese Seite wird regelmäßig mit neuen und überarbeiteten Richtlinien, Bedingungen und Informationen aktualisiert. Sie sollten also immer wieder vorbeischauen.
Unerlässlich für unsere Verpflichtung zu einem ethischen, nachhaltigen und sozial verantwortlichen Geschäft ist Zespris Allgemeiner Verhaltenskodex für Lieferanten („Lieferantenkodex"). Der Lieferantenkodex legt Mindeststandards fest, die wir von unseren Lieferanten und ihrer Lieferkette (Mitarbeiter, Beauftragte, Vertreter, verbundene Parteien, Lieferanten, Unterauftragnehmer und andere Personen, die ihnen unterstehen) erwarten, wenn diese Produkte an Zespri liefern oder Dienstleistungen für Zespri erbringen. Zespri setzt sich gemeinsam mit seinen Lieferanten dafür ein, seine Geschäftspraktiken kontinuierlich zu verbessern. Daher erwartet Zespri von allen bestehenden und neuen Lieferanten, dass sie sich verbindlich an den Kodex halten und die erwarteten Mindeststandards auch innerhalb ihrer Lieferkette kommunizieren. Der Lieferantenkodex wird durch unseren Allgemeinen Verhaltenskodex für Kunden und den Allgemeinen Verhaltenskodex für Mitarbeiter untermauert.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie neben dem Lieferantenkodex auch einige spezifischere Richtlinien befolgen. Diese werden auf dieser Seite beschrieben. Dazu gehören Verpflichtungen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Datenschutz und dergleichen.
Zespris Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für Lieferanten
Keine Bestechung: Zespri untersagt strengstens jegliche Form von Bestechung. Lieferanten dürfen niemals Bestechungsgelder oder „Kickbacks" anbieten, versprechen oder annehmen und sich nicht an korrupten Aktivitäten jeglicher Art beteiligen oder diese ermöglichen.
Verhaltenskodex: Zespri erwartet, dass sein Geschäft mit kompromissloser Integrität und Professionalität geführt wird. Diese Erwartung wird auch an alle Lieferanten gestellt. Lieferanten müssen Zespris Allgemeinen Verhaltenskodex für Lieferanten lesen und verstehen.
Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption: Zespri kann bei bestimmten ungesetzlichen Handlungen von Lieferanten gesamtschuldnerisch haften. Zu diesen Handlungen können rechtswidrige Interaktionen mit Regierungsvertretern, Regierungsangestellten oder Mitarbeitern staatlicher Unternehmen oder auch rechtswidrige Handlungen mit Privatpersonen gehören.
Es wird von allen Lieferanten erwartet, dass sie sich an sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption halten, und zwar ganz gleich, in welchem Land sie tätig sind und ungeachtet der lokalen Geschäftspraktiken oder gesellschaftlichen Sitten.
Keine Erleichterungszahlungen: Zespri erlaubt in keinem Land die Entrichtung von Erleichterungszahlungen (bzw. „Schmiergeldern") durch Lieferanten. Dies bedeutet, dass ein Lieferant keine Zahlungen entrichten darf, die direkt oder zum persönlichen Vorteil von Regierungsvertretern, Regierungsangestellten oder in einer amtlichen Funktion handelnden Personen erfolgen, um diese Personen zu beeinflussen, sodass sie sich für eine Amtshandlung einsetzen oder von dieser absehen.
Beschleunigungszahlungen: In bestimmten Fällen können von einer Regierungsbehörde oder staatlichen Stelle zur Beschleunigung einer Dienstleistung veröffentlichte und rechtmäßig erhobene Tarife oder Gebühren als zulässige Zahlungen angesehen werden. Diese Tarife oder Gebühren werden jedoch immer hinreichend bekanntgegeben und stehen auch anderen zur Verfügung. Lieferanten sollten derartige Vereinbarungen sorgfältig prüfen, bevor sie sie abschließen, und bei Bedarf Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Zespris Richtlinie über Interessenkonflikte für Lieferanten
Zespri fordert alle Lieferanten auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten die höchsten ethischen Standards in ihrem Geschäftsgebaren und persönlichen Verhalten anzuwenden, falls mögliche Interessenkonflikte entstehen sollten.
Verhaltenskodex: Geschäftliche und persönliche Situationen, die einen Interessenkonflikt darstellen, schaffen oder schaffen könnten, sollen vermieden werden.
Offenlegung: Alle Lieferanten müssen Zespri jegliche Aktivitäten offenlegen, an denen sie beteiligt sind und die einen Interessenkonflikt darstellen, schaffen oder schaffen könnten. Dazu gehören Interessenkonflikte, die sowohl durch externe Geschäftsinteressen als auch durch persönliche Beziehungen zu Angehörigen, Freunden oder Partnern oder durch ähnliche Beziehungen geschaffen werden könnten. Ergibt sich ein Interessenkonflikt infolge einer persönlichen Beziehung, behält sich Zespri das Recht vor, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Risiken zu verhindern, die zu Vertrauensbruch, Verletzung der Vertraulichkeit oder Beeinträchtigung des Geschäfts von Zespri führen könnten.
Zespris Richtlinie über Geschenke, Vergünstigungen und Bewirtungen für Lieferanten
Verhaltenskodex: : Zespri verpflichtet sich, sein Geschäft mit kompromissloser Integrität und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze zu führen.
Vergabe und Annahme von Geschenken, Vergünstigungen und Bewirtungen: Die Vergabe oder Annahme von Geschenken, Vergünstigungen oder Bewirtungen kann einen realen oder vermeintlichen Interessenkonflikt schaffen. Lieferanten dürfen Geschenke, Vergünstigungen oder Bewirtungen nur dann vergeben oder annehmen, wenn eindeutig ist, dass dies nicht die Objektivität und Unabhängigkeit von Zespri beeinträchtigt (oder berechtigterweise davon ausgegangen wird, dass diese dadurch nicht beeinträchtigt werden) oder den Ruf von Zespri schädigt. Die Mitarbeiter von Zespri müssen Geschenke, Vergünstigungen oder Bewirtungen melden, die an Lieferanten vergeben bzw. von diesen angenommen werden.
Annahmebedingungen für Geschenke: Geschenke Geschenke dürfen nicht angenommen werden (unabhängig von ihrer Art oder ihrem Wert), wenn dies von anderen als Anreiz oder Belohnung angesehen werden könnte, durch die sich der Empfänger in irgendeiner Art und Weise verpflichtet sehen könnte. Geschenke dürfen von Lieferanten nicht vergeben oder angenommen werden, wenn sich diese in Verhandlungen mit Zespri in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen befinden.
Ein Geschenk darf nicht vergeben oder angenommen werden, wenn es:
a. gegen ein Gesetz oder einen allgemein anerkannten ethischen Standard verstößt, oder
b. gegen anerkannte lokale Geschäftspraktiken verstößt, oder
c. einer Art und Weise entspricht, die als Bestechung oder Schmiergeld angesehen werden könnte, oder
d. aufgrund des Charakters oder der Umstände bei Bekanntwerden Zespri oder seine Mitarbeiter in Verlegenheit bringen könnte.
Unter keinen Umständen darf im Austausch für ein Geschenk Geld angenommen werden.
Zespris Erwartungen an Lieferanten bezüglich des Datenschutzes
Zespri kann personenbezogene Daten an Lieferanten weitergeben, damit sie die vereinbarten Verpflichtungen gegenüber Zespri erfüllen können. Zespri erwartet von den Lieferanten, dass sie die für Zespri oder in dessen Namen erhaltenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten mit Sorgfalt und Respekt behandeln. Personenbezogene Daten bezeichnet sämtliche Informationen über eine Person, die anhand dieser Informationen (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann.
Zespri ist allein dafür verantwortlich, den Zweck und die Weise festzulegen, für den bzw. auf die personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, und die Lieferanten dürfen personenbezogene Daten nur nach den ausdrücklichen Anweisungen von Zespri verarbeiten.
Lieferanten, die für bzw. im Namen von Zespri personenbezogene Daten erhalten oder verarbeiten, müssen folgende Punkte erfüllen:
a. Sie müssen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und umsetzen, um ein dem Risiko entsprechendes Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
b. Sie müssen die kontinuierliche Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit ihrer Verarbeitungssysteme und -dienste gewährleisten.
c. Sie dürfen personenbezogene Daten nur an Dritte weitergeben, sofern eine vorherige Genehmigung von Zespri vorliegt und mit den Dritten schriftlich vereinbart wurde, dass sie die personenbezogenen Daten gemäß dieser Richtlinie schützen.
d. Sie sind Zespri gegenüber vollständig haftbar für die Erfüllung der Verpflichtungen Dritter, sollten diese Dritten ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.
e. Sie ergreifen angemessene Schritte um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, zuverlässig sind und sich beim Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Verpflichtungen vollkommen bewusst sind.
f. Sie stellen sicher, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, dies im Rahmen der angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen tun.
g. Sie benachrichtigen Zespri unverzüglich, sobald Sie eine Anfrage in Bezug auf personenbezogene Daten erhalten, und beantworten diese Anfrage nur dann, wenn Zespri sie darum bittet. Zespri erwartet von den Lieferanten, dass diese Zespri dabei unterstützen, seine Verpflichtung zu erfüllen, diese Anfragen zu beantworten.
h. Sie legen Zespri sämtliche angefragten Informationen vor um sicherzustellen, dass der Lieferant seine Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und dieser Richtlinie erfüllt.
Verstöße in Bezug auf personenbezogene Daten: Ein Verstoß in Bezug auf personenbezogene Daten bezeichnet die Zerstörung, den Verlust, die Änderung, die unbefugte Offenlegung von bzw. den unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten, die versehentlich oder unrechtmäßig erfolgen. Lieferanten müssen Zespri so rasch wie möglich telefonisch benachrichtigen, sobald sie von einem tatsächlichen oder mutmaßlichen Verstoß erfahren, der personenbezogene Daten von Zespri betrifft. Zudem müssen sie alle vernünftigerweise verfügbaren Einzelheiten vorlegen. Hierzu gehören:
a. die Art der vermutlich betroffenen personenbezogenen Informationen
b. die Identität der betroffenen Person(en), und
c. alle anderen Informationen, um die Zespri angemessenerweise bittet.
Der Lieferant muss Zespri so rasch wie möglich nach der telefonischen Benachrichtigung eine schriftliche Benachrichtigung zusenden, in der alle relevanten Einzelheiten und Aktualisierungen bestätigt werden. Die Benachrichtigung muss per E-Mail an den für den Lieferanten zuständigen Beziehungsmanager von Zespri und an den Global Data Protection Officer von Zespri unter privacy@zespri.com gesendet werden. Falls Zespri darum bittet, müssen die Lieferanten Zespri angemessen und insoweit erforderlich unterstützen, damit Zespri die zuständigen Behörden und/oder betroffenen Personen über Verstöße informieren kann, sofern Zespri gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Lieferanten müssen jeden Verstoß unverzüglich identifizieren, untersuchen und künftige Verstöße verhindern sowie angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Verstoßes zu minimieren. Lieferanten müssen sämtliche notwendigen Abhilfemaßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen eines Verstoßes zu beheben oder zu minimieren.
Untersuchungen und Nachfragen: Die Lieferanten müssen mit Zespri zusammenarbeiten und das Unternehmen dabei unterstützen, Nachfragen zu beantworten und sich an Untersuchungen oder der Beurteilung der Verarbeitung zu beteiligen, die durch eine Aufsichtsbehörde in Bezug auf personenbezogene Daten eingeleitet wurden.
Die Lieferanten müssen Zespri innerhalb von fünf (5) Werktagen über sämtliche Nachfragen, Kommunikation, Anfragen oder Beschwerden informieren, die sie von einer Regierungs-, Prüf-, Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde in Bezug auf personenbezogene Daten erhalten haben.
Beendigung der Beziehung: Bei Beendigung der Beziehung oder Vereinbarung eines Lieferanten mit Zespri muss der Lieferant folgende Punkte erfüllen:
a. Er darf personenbezogene Daten nur so lange verarbeiten, wie dies erforderlich ist, um seine rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
b. Er darf keinerlei Kopien, Zusammenfassungen, Kurzfassungen oder Zusammenstellungen von personenbezogenen Daten zurückbehalten.
c. Er muss auf Anweisung von Zespri die personenbezogenen Daten sowie die zugehörigen Aufzeichnungen und Dokumente entweder sicher zerstören oder unverzüglich an Zespri zurücksenden.
Nach Beendigung oder Ablauf der Beziehung oder Vereinbarung mit Zespri dürfen personenbezogene Daten von Zespri von einem Lieferanten nur dann verarbeitet werden, sofern und solange dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zespris Richtlinie bezüglich Informationssysteme, -ausrüstung und deren Sicherheit für Lieferanten
Zespri ist auf die Integrität, Vertraulichkeit, Genauigkeit und Verfügbarkeit seiner Informationen angewiesen. Jeder Lieferant, der Informationen von Zespri verarbeitet oder verwaltet, muss sich an diese Grundsätze halten um sicherzustellen, dass Zespri weiterhin das Vertrauen aller relevanten Interessengruppen genießt und die jeweiligen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen kontinuierlich erfüllt.
Prozesse und Verfahren: Lieferanten müssen die Risiken für die Informationssicherheit überwachen und kontrollieren und sicherstellen, dass entstehende Probleme der Informationssicherheit angemessen angegangen werden. Die Lieferanten dürfen Informationen von Zespri nur für die Zwecke verarbeiten oder verwenden, die für die vereinbarte Lieferung der Waren bzw. Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind.
Die Lieferanten müssen Sicherheitsvorkehrungen gegen versehentliche(n) oder absichtliche(n) oder unrechtmäßige(n) Offenlegung, Zugang, Manipulation, Abänderung, Zerstörung, Verfälschung, Beschädigung, Verlust oder Missbrauch von Informationen von Zespri, die sich in Besitz oder unter der Kontrolle des Lieferanten befinden, einrichten und jederzeit umsetzen.
Systemmanagement: Die Lieferanten müssen die angemessene Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen von Zespri aufrechterhalten, indem sie:
a. eine sichere Netzwerkarchitektur und sichere Betriebsabläufe gewährleisten, und
b. sicherstellen, dass die Netzwerke, in denen sich die Informationen von Zespri befinden, gemäß den branchenüblichen Best-Practice-Verfahren und Rahmen entwickelt, errichtet, überwacht und verwaltet werden.
Datentransfer und Datenaustausch: Der Transfer und Austausch von Informationen von Zespri durch Lieferanten muss über sichere Kanäle erfolgen. Zudem muss der gesamte Transfer und Austausch von Informationen von Zespri sämtlichen geltenden Vereinbarungen, Gesetzen, Anforderungen und aktuellen branchenüblichen Best-Practice-Verfahren entsprechen.
Berichterstattung: Sollte ein Lieferant den unrechtmäßigen oder unbefugten Zugang zu Systemen oder Informationen von Zespri bemerken, muss er Folgendes erfüllen:
a. Nach Bemerken des unrechtmäßigen bzw. unbefugten Zugangs muss er Zespri so rasch wie möglich telefonisch über den Vorfall informieren.
b. Er muss Zespri so rasch wie möglich nach der telefonischen Benachrichtigung eine schriftliche Benachrichtigung zusenden, in der alle relevanten Einzelheiten und Aktualisierungen bestätigt werden.
c. Er muss Zespri bei der Wiederherstellung der Informationen oder Systeme von Zespri sowie bei allen weiteren Maßnahmen unterstützen, die Zespri eventuell ergreifen muss.
d. Er muss alle angemessenen Anweisungen von Zespri befolgen.
e. Er muss unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, um die Informationen oder Systeme von Zespri zu sichern und um zu verhindern, dass derselbe oder ein ähnlicher Verstoß erneut auftritt. Außerdem muss er Zespri die Einzelheiten solcher Abhilfemaßnahmen mitteilen.
Fragen oder Bedenken
Sollten Sie Fragen oder Bedenken haben, oder sollten Sie vermuten, dass korrupte Aktivitäten oder Verstöße gegen eine der oben aufgeführten Richtlinien für Lieferanten vorliegen, melden Sie diese bitte über Ihren lokalen Länder- oder Regionalmanager an Zespri. Sie können sich auch per E-Mail unter Speakup@Zespri.com direkt an die Rechts- bzw. Compliance-Abteilung von Zespri wenden.
Alternativ können Sie sich an die„Speak Up"-Hotline wenden– sie ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt, und die meldende Person kann anonym bleiben, sofern dies gesetzlich zulässig ist.